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Zur Verbesserung der Beratung, Betreuung, und Pflege hilfebedürftiger Menschen fördert das Land in allen Leistungsbereichen nach diesem Gesetz in Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen oder dem Regionalverband Saarbrücken geeignete zukunftsorientierte Modellprojekte insbesondere in den Bereichen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Betreuung demenzkranker Menschen,
Einbindung bürgerschaftlichen Engagements,
Angebote zur Qualitätssicherung im Bereich der Pflege,
Umsetzung von Neuregelungen im SGB XI,
Kooperationsvorhaben im Bereich der stationären Pflege mit anderen Leistungserbringern,
der interkulturellen Altenhilfe und -pflege