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Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachassistentin“ oder „Pflegefachassistent“ führen will, bedarf der Erlaubnis.
Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die…
Wer die Berufsbezeichnung „pharmazeutisch-technische Assistentin“ oder „pharmazeutisch-technischer Assistent“ führen will, bedarf der Erlaubnis.
Wer die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäterin“ oder „Notfallsanitäter“ führen will, bedarf der Erlaubnis.
Wer die Berufsbezeichnung „Pflegeassistentin“ oder „Pflegeassistent“ führen will, bedarf der Erlaubnis.
Die dienstleistungserbringende Person darf je nach ausgeübter Tätigkeit die Berufsbezeichnung „Pflegeassistentin“ oder „Pflegeassistent“ führen, auch wenn sie…
Eine Person, die außerhalb des Geltungsbereiches des Pflegeberufegesetzes eine Ausbildung absolviert hat, kann bei der zuständigen Behörde beantragen, dass ihr…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.