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Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der oder des Auszubildenden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.
Nichtig ist auch eine Vereinbarung über
die Verpflichtung der oder des Auszubildenden, für die praktische Ausbildung eine Entschädigung oder für die Teilnahme am theoretischen oder praktischen Unterricht an der Pflegeschule eine Vergütung oder ein Schulgeld zu zahlen,
Vertragsstrafe,
den Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen und
die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschalbeträgen.
die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschalbeträgen.
Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten der oder des Auszubildenden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.
die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschalbeträgen.
die Festsetzung der Höhe eines Schadensersatzes in Pauschalbeträgen.
Vertragsstrafen,
Eine Vereinbarung, die zuungunsten der oder des Auszubildenden von den übrigen Vorschriften dieses Abschnitts abweicht, ist nichtig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.