§ 60 Abs. 3 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Soweit das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben die Aufgabe übernimmt, unmittelbare Beratungs-, Informations- und Unterstützungsangebote…
§ 45 PflFAssGGesetz über den Pflegefachassistenzberuf
Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt die Aufgabe der Beratung und Information zur Pflegefachassistenzausbildung nach diesem Gesetz und die Aufgabe des…
§ 54 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Das Bundesinstitut für Berufsbildung übernimmt die Aufgabe der Beratung und Information zur Pflegeausbildung nach diesem Gesetz nach Weisung des…
§ 90 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. e BBiGBerufsbildungsgesetz
an der internationalen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung mitzuwirken,
§ 9a Nr. 2 SGB 3Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
Feststellungen zu diesen Personen, die entsprechend § 37 Absatz 1 bei einer Berufsberatung nach § 31 Satz 2 getroffen werden, sowie