§ 62 Abs. 1 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die §§ 50 bis 60 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am 1. Januar 2020 in Kraft.
§ 12 PflSchMVVerordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 PflAVVerordnung über die Pflichtablieferung von Medienwerken an die Deutsche Nationalbibliothek
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 9 PflBBetVVerordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 7 PfleBeteiligungsVVerordnung zur Beteiligung der auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe der pflegebedürftigen und behinderten Menschen sowie der pflegenden Angehörigen im Bereich der Begutachtung und Qualitätssicherung der Sozialen Pflegeversicherung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.