§ 1 RebPflV 1986Rebenpflanzgutverordnung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Pflanzgut von Rebe.
§ 1 SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für Saatgut landwirtschaftlicher Arten außer Kartoffel und Rebe und für Saatgut von Gemüsearten.
Art. 1 32002L0056RICHTLINIE 2002/56/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln
Diese Richtlinie gilt für die kommerzielle Erzeugung und das Inverkehrbringen von Pflanzkartoffeln in der Gemeinschaft. Sie gilt nicht für Pflanzkartoffeln, die…
Art. 1 Abs. 1 Buchst. b 32023R1231VERORDNUNG (EU) 2023/1231 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2023 mit besonderen Vorschriften für den Eingang nach Nordirland aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs von bestimmten Sendungen mit Einzelhandelswaren, zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzkartoffeln, Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt wurden, sowie für die Verbringung bestimmter Heimtiere nach Nordirland zu anderen als Handelszwecken (Text von Bedeutung für den EWR)
bestimmte Sendungen mit zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, ausgenommen Pflanzkartoffeln, sowie Maschinen, Geräten und Fahrzeugen, die für land- oder…