§ 14 RebPflV 1986Rebenpflanzgutverordnung
Die Nachprüfung durch Anbau soll in der der Probenahme folgenden Vegetationsperiode durchgeführt werden. Die Proben für die Nachprüfung durch Anbau sind…
§ 17 SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
Die Nachprüfung durch Anbau soll in der der Probenahme folgenden Vegetationsperiode durchgeführt werden. Die Proben für die Nachprüfung durch Anbau sind…
§ 13 Abs. 1 RebPflV 1986Rebenpflanzgutverordnung
Die Anerkennungsstelle prüft, soweit sie dies für erforderlich hält, anerkanntes Pflanzgut daraufhin nach, ob es sortenecht ist und erkennen läßt, daß die…
§ 16 Abs. 3c SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
Die Nachprüfung muss bei Saatgut zur Erzeugung von anerkanntem Vorstufensaatgut, Basissaatgut und Zertifiziertem Saatgut, bei dem nach § 7 Absatz 7 ein privater…
Art. 14 Abs. 2 31998L0056Innerhalb der Gemeinschaft können gemeinschaftliche Vergleichsprüfungen zur Nachkontrolle von Stichproben von Vermehrungsmaterial oder Pflanzen von…