§ 14 RebPflV 1986Rebenpflanzgutverordnung
Die Nachprüfung durch Anbau soll in der der Probenahme folgenden Vegetationsperiode durchgeführt werden. Die Proben für die Nachprüfung durch Anbau sind…
§ 21 PflKartV 1986Pflanzkartoffelverordnung
Die Nachprüfung durch Anbau soll in der der Probenahme folgenden Vegetationsperiode durchgeführt werden. Die Proben für die Nachprüfung durch Anbau sind…
Art. 25 Abs. 1 32002L0055RICHTLINIE 2002/55/EG DES RATES vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass zur Prüfung des Saatguts zwecks Anerkennung amtlich oder unter amtlicher Überwachung nach geeigneten Methoden Proben…
§ 13 Abs. 1 RebPflV 1986Rebenpflanzgutverordnung
Die Anerkennungsstelle prüft, soweit sie dies für erforderlich hält, anerkanntes Pflanzgut daraufhin nach, ob es sortenecht ist und erkennen läßt, daß die…
§ 21 Abs. 1 SaatVNachkontrolle
Die Nachkontrolle von Standardsaatgut wird stichprobenweise durchgeführt. Die Nachkontrollstelle zieht die erforderlichen Proben aus den nach § 12 Abs. 4 Nr. 2…