§ 2 Nr. 3 PfSchGerKVO NRWVerordnung über die Anerkennung von Betrieben für die Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten
Prüfplaketten gemäß § 5 der Pflanzenschutz-Geräteverordnung zu vergeben, wobei das Muster der Anlage 3 zu verwenden ist, und
§ 16 Abs. 4 Nr. 3 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
das Verfahren der Prüfung von im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten zu regeln.