Anlage 3 PflSchSachkV 2013(zu § 2 Absatz 1) Muster eines Sachkundenachweises
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1959; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Anlage 1 PflSchSachkV 2013(zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2) Erforderliche fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten
(Fundstelle: BGBl. I 2013, 1957)
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PflSchSachkV 2013Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten
eines Zeugnisses über eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung nach § 3 über die in Anlage 1 Teil A und C festgelegten Inhalte,
§ 2 Abs. 1 PflSchSachkV 2013Ausstellung und Gestaltung des Sachkundenachweises
Hat die Prüfung der vom Antragsteller nach § 1 vorzulegenden Unterlagen durch die zuständige Behörde ergeben, dass der Antragsteller den Nachweis im Sinne des §…