§ 74 Abs. 6 Nr. 3 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Bei Personen, die nach dem 14. Februar 2012 eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung beginnen, die Sachkunde im Pflanzenschutz vermitteln soll, wird der…
§ 9 Abs. 4 PflSchGGesetz zum Schutz der Kulturpflanzen
Sachkundige Personen im Sinne des Absatzes 1 sind verpflichtet, jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab der erstmaligen Ausstellung eines…