§ 4 Abs. 1 PflVGMindestumfang des Versicherungsschutzes; Verordnungsermächtigungen
Um einen dem Zweck dieses Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen, bestimmt das Bundesministerium der Justiz unter Beachtung unionsrechtlicher…
§ 7 PflVGDurchführungsregelungen; Verordnungsermächtigung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, zur Durchführung des Ersten Abschnitts dieses Gesetzes im Einvernehmen mit dem…
§ 43a Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, für beaufsichtigte Unternehmen und beaufsichtigte Gruppen, die jeweils nicht der Aufsicht durch die…
Art. 4 Abs. 2 32014R1374VERORDNUNG (EU) Nr. 1374/2014 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. November 2014 über die statistischen Berichtspflichten der Versicherungsgesellschaften (EZB/2014/50)
Zusätzlich zu den Bedingungen nach Absatz 1 müssen Berichtspflichtige, die Versicherungsgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit und im Staatsgebiet…
§ 46 Abs. 2 PflFAssGGesetz über den Pflegefachassistenzberuf
Auskunftspflichtig sind die zuständigen Stellen gegenüber den statistischen Ämtern der Länder.