Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Kontrollwerkstätten und sonstigen Kontrollpersonen verpflichten sich,
den Beauftragten der zuständigen Behörde während der ortsüblichen Geschäftszeit jederzeit Zugang zu den Kontrolleinrichtungen und -unterlagen zu gestatten,
den Prüfbericht nach § 2 Nummer 4 an eine von der zuständigen Behörde bekannt gegebene E-Mail-Adresse per E-Mail zu übersenden und den Kontrollablauf betreffende Auskünfte zu erteilen,
den Inhalt der Geräte-Kontrollberichte vertraulich zu behandeln,
den Wechsel des Betriebsinhabers und des Kontrollpersonals der zuständigen Behörde anzuzeigen und
die Durchführung von Kontrollen in einem anderen Bundesland der dort zuständigen Behörde vor Aufnahme der Kontrolltätigkeit anzuzeigen.
Kontrollstellen, Kontrollwerkstätten und sonstige Kontrollpersonen, die in einem anderen Bundesland, einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem…
Die Kontrollwerkstätten sind verpflichtet,
Die beliehene Kontrollstelle
Die zugelassene Überwachungsstelle ist verpflichtet, bei festgestellten Mängeln, durch die Beschäftigte gemäß § 2 Absatz 4 der Betriebssicherheitsverordnung…
die zur Durchführung der Verordnung zuständigen Stellen.
Die Anerkennung einer Kontrollwerkstatt oder sonstigen Kontrollperson ist gebührenpflichtig.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.