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Zuständige Behörde für die Erteilung der Zulassung von Zentren für die Durchführung der Präimplantationsdiagnostik nach § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Präimplantationsdiagnostikverordnung vom 21. Februar 2013 (BGBl. I S. 323) ist das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie.