§ 29b Abs. 7 Nr. X = PKDBSaAltersrente, Voraussetzungen und Höhe, Sterbegeld
Lebensjahr, das der Versicherte im Kalenderjahr der Beitragsentrichtung beginnt.
§ 31 Abs. 1 PKDBSaAllgemeiner Grundsatz
Die am 31. Dezember 1967 bestehenden Versicherungsverhältnisse der Abteilung B werden gemäß den am 31. Dezember 1967 gültigen Versicherungsbedingungen…
§ 32 Abs. 2 Nr. c) PKDBSaÜberleitungsbestimmungen und Versicherungsbedingungen der Abteilung C
der Arbeitnehmer bei Aufnahme in die alte Abteilung C das 45. Lebensjahr bereits vollendet hatte.
§ 28 Abs. 2a PKDBSaBeiträge
In den Fällen des § 21 Abs. 1a ist neben der mit dem herabgesetzten Beitrag fortbestehenden Versicherung in Abteilung A eine ergänzende Versicherung in…