Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) · IV., 1.
Als Arbeitnehmer im Sinne dieser Satzung gelten auch Auszubildende.
§ 20d PKDBSaKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen