Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG) · VIII., 5.
Die Einzelheiten der Wahl zu den Kassenorganen regelt das Kuratorium.
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