§ 45 Abs. 2 SN-9477Abgeordnetengesetz
Die Wahrnehmung der Ämter des Präsidenten und seiner Stellvertreterinnen und Stellvertreter bis einschließlich der 4. Wahlperiode wird abweichend von § 14b bei…
§ 162 Abs. 1 SächsBGSächsisches Beamtengesetz
Beamtinnen und Beamten, denen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Amt mit leitender Funktion im Beamtenverhältnis auf Zeit in einer ersten Amtszeit…
§ 4 Abs. 2 SN-9477Abgeordnetengesetz
Absatz 1 gilt nicht für die Berechnung der Höhe von Leistungen, die nach der Berufs- und Betriebszugehörigkeit bemessen werden, für Probezeiten und für Zeiten…
Art. 80 Abs. 4 32018R1727VERORDNUNG (EU) 2018/1727 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. November 2018 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187/JI des Rates
Der zuletzt gemäß Artikel 29 des Beschlusses 2002/187/JI ernannte Verwaltungsdirektor fungiert bis zum Ablauf seiner aufgrund jenes Beschlusses festgelegten…