Anlage PKHFV
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 36 - 44)
Wozu Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Wer erhält Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Was ist Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Welche Risiken sind zu beachten?
Wie erhält man Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe?
Lesen Sie das Formular sorgfältig durch und füllen Sie es gewissenhaft aus. Die Ausfüllhinweise zum Formular finden Sie im Folgenden. Wenn Sie beim Ausfüllen Schwierigkeiten haben, können Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen oder sich an das Gericht wenden. Sollte der Raum im Formular nicht ausreichen, können Sie die Angaben auf einem Extrablatt machen. Bitte weisen Sie in dem betreffenden Feld auf das beigefügte Blatt hin.
Wichtig: Das Gericht kann Sie auffordern, fehlende Belege nachzureichen und Ihre Angaben an Eides statt zu versichern. Wenn Sie angeforderte Belege nicht nachreichen, kann dies dazu führen, dass Ihr Antrag auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zurückgewiesen wird. Wenn Sie unvollständige oder unrichtige Angaben machen, kann dies auch dazu führen, dass schon bewilligte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe wieder aufgehoben wird und Sie die angefallenen Kosten nachzahlen müssen. Dies droht Ihnen auch dann, wenn Sie während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens dem Gericht wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Lage oder eine Änderung Ihrer Anschrift nicht unaufgefordert und unverzüglich mitteilen. Wenn Sie bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben machen, kann dies auch als Straftat verfolgt werden.
Füllen Sie das Formular bitte in allen Teilen vollständig aus. Wenn Fragen zu verneinen sind, kreuzen Sie bitte das dafür vorgesehene Kästchen an. Bitte fügen Sie die notwendigen Belege in Kopie nach dem jeweils neuesten Stand bei, nummerieren Sie sie und tragen Sie die Nummer in dem dafür vorgesehenen Kästchen am Rand jeweils ein.
Bitte bezeichnen Sie die Erwerbstätigkeit, aus der Sie Einnahmen (Abschnitt E des Formulars) beziehen.
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, müssen Sie sich zunächst an die Versicherung wenden. Fügen Sie bitte in jedem Fall den Versicherungsschein in Kopie bei. Falls Ihre Versicherung die Übernahme der Kosten bereits abgelehnt hat, fügen Sie bitte auch den Ablehnungsbescheid in Kopie bei. Sind Sie Mitglied einer Organisation, die Mitgliedern üblicherweise für Rechtsstreitigkeiten wie den Ihrigen Rechtsschutz gewährt (z. B. Gewerkschaft, Mieterverein oder Sozialverbände), müssen Sie sich ebenfalls vorrangig an diese Organisation wenden. Die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe kommt regelmäßig erst in Betracht, wenn die Organisation Ihnen gegenüber die Gewährung von Rechtsschutz abgelehnt hat. Wenn Sie das Formular nach erfolgter Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe zum Zweck der Überprüfung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen müssen, brauchen Sie hier keine Angaben mehr zu machen.
Gesetzliche Unterhaltspflichten bestehen grundsätzlich zwischen Verwandten in gerader Linie (also etwa für Eltern gegenüber ihren Kindern und umgekehrt), zwischen Ehegatten, zwischen eingetragenen Lebenspartnern oder Lebenspartnerinnen sowie zwischen der nicht verheirateten Mutter und dem Kindesvater nach der Geburt eines Kindes. Ein Unterhaltsanspruch setzt weiter voraus, dass
der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und
der Unterhaltsverpflichtete unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen wirtschaftlich in der Lage ist, Unterhalt zu leisten.
Wenn Sie Angehörigen Unterhalt gewähren, wird dies bei der Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe berücksichtigt. Deshalb liegt es in Ihrem Interesse, wenn Sie angeben, welchen Personen Sie Unterhalt leisten, egal ob Sie den Unterhalt ausschließlich durch Geldzahlungen erbringen und ob die Personen eigene Einnahmen haben. Zu den eigenen Einnahmen einer Person, der Sie Unterhalt gewähren, gehören auch Unterhaltszahlungen eines Dritten, insbesondere diejenigen des anderen Elternteils für das gemeinsame Kind, oder eine Ausbildungsvergütung, die ein unterhaltsberechtigtes Kind bezieht. Den Angaben müssen Sie die notwendigen Belege in Kopie beifügen (z. B. Unterhaltstitel, Zahlungsnachweise).
Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind insbesondere Lohn oder Gehalt. Anzugeben sind die Bruttoeinnahmen des letzten Monats vor der Antragstellung. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und andere einmalige oder unregelmäßige Einnahmen bitte gesondert unter "Andere Einnahmen" angeben. In Kopie beizufügen sind:
Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der Arbeitsstelle für die letzten zwölf Monate vor der Antragstellung;
falls vorhanden, der letzte Bescheid des Finanzamts über die Einkommensteuer, sonst die elektronische Lohnsteuerbescheinigung, aus der die Brutto- und Nettobezüge des Vorjahres ersichtlich sind.