PlfZV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 PlfZVInkrafttretenVerordnung über die Zuweisung der Planfeststellung für länderübergreifende und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen auf die Bundesnetzagentur § 1Schlussformel Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2013 in Kraft. § 1Schlussformel