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Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nur insgesamt wiederholen. Die Bezirksregierung kann eine zweite Wiederholung zulassen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. Eine bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.
Für eine Bewerberin oder einen Bewerber, die oder der erstmals in Nordrhein-Westfalen an der Prüfung teilnimmt, aber zuvor eine entsprechende Prüfung in einem anderen Land in der Bundesrepublik Deutschland nicht bestanden hat, gilt die Prüfung als Wiederholungsprüfung.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die erstmals in Nordrhein-Westfalen an der Prüfung teilnehmen, aber zuvor eine entsprechende Prüfung in einem anderen Bundesland…
Eine Bewerberin oder ein Bewerber, die oder der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie nur zweimal wiederholen; dies gilt auch, wenn die Prüfung in einem…
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, darf sie einmal wiederholen. Die Prüfung ist vollständig zu wiederholen, einzelne Prüfungsleistungen können nicht erlassen…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Hat die Anwärterin oder der Anwärter die Prüfung nicht bestanden oder gilt sie als nicht bestanden, darf sie einmal wiederholt werden. Die Prüfung ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.