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Der Prüfungsausschuss wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende und die Stellvertretung. Der/die Vorsitzende und die Stellvertretung sollen nicht derselben Mitgliedergruppe angehören.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag.
In eiligen Fällen kann der/die Vorsitzende die Abstimmung durch eine schriftliche Umfrage herbeiführen. Widerspricht ein Mitglied diesem Abstimmungsverfahren, muss der Prüfungsausschuss zusammentreten.
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei…
Der Prüfungsausschuß wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und die Stellvertreterin oder den Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, darunter der Prüfungsvorsitz oder dessen Vertretung, anwesend sind. Er fasst seine…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, darunter der Vorsitz oder dessen Stellvertretung, anwesend sind. Der…
Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder, mindestens drei, mitwirken. Er beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.