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Gegenstand der Prüfung sind die Fertigkeiten und Kenntnisse, die nach den Anlagen 1 bis 5 zu § 4 AO-SozV in der jeweiligen Fachrichtung während des ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln sind, sowie der im ersten Schuljahr in der Berufsschule entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
Versicherung und Finanzierung,
Leistungen,
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Die Bearbeitungsdauer beträgt für die ersten beiden Prüfungsfächer insgesamt 120, für das dritte Prüfungsfach 60 Minuten.
Die in Absatz 2 genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
Prüfungsfach Leistungen
Prüfungsfach Versicherung und Finanzierung
Prüfungsfach Versicherung und Finanzierung
Prüfungsfach Leistungen
Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Prüfungsteil.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.