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Die Landesregierung, Behörden und Einrichtungen des Landes sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, unterstützen die Polizeibeauftragte oder den Polizeibeauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner Aufgaben.
Die Landesbehörden und alle sonstigen öffentlichen Stellen des Landes unterstützen die Beauftragte oder den Beauftragten bei der Erfüllung ihrer oder seiner…
Die Behörden und Einrichtungen des Landes, die Gemeinden, die Gemeindeverbände, die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten…
Das Land stellt die für die Erfüllung der Aufgaben nach § 2 notwendige Personal- und Sachausstattung nach Maßgabe des Haushalts zur Verfügung. Die…
Die öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sind verpflichtet, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten und ihre oder seine schriftlich besonders…
Die öffentlichen Stellen des Landes unterstützen die Überwachungsstelle bei ihren Aufgaben. Sie erteilen Auskunft zu gestellten Fragen, stellen notwendige Daten…
Die oder der Polizeibeauftragte hat die Aufgabe, das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Gesellschaft und Polizei zu stärken. Sie oder er unterstützt die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.