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Für Amtshandlungen der Polizei werden auf Grund des Saarländischen Polizeigesetzes die nachstehenden Gebühren erhoben: 1. Ingewahrsamnahme (§ 13) Für die ersten sechs Stunden 40,- Euro je angefangene weitere Stunde 6,20 Euro 2. Sicherstellung (§ 24 Abs. 3) 15,00 - 1.023,00 Euro 3. Verwahrung von Sachen (§ 24 Abs. 3) 5,00 - 1.000,00 Euro 4. Verwertung, Unbrauchbarmachung oder Vernichtung (§ 24 Abs. 3) 5,00 - 1.000,00 Euro 5. Ausführung der Ersatzvornahme (§ 46 Abs. 1) 15,00 - 1.023,00 Euro 6. Festsetzung des Zwangsgeldes (§ 47 Abs. 3) 5,00 - 51,00 Euro 7. Anwendung des unmittelbaren Zwanges (§ 49 Abs. 7) 15,00 - 1.023,00 Euro 8. Androhung von Zwangsmitteln, soweit nicht mit dem ursprünglichen Verwaltungsakt verbunden (§ 50 Abs. 7) 10,00 - 51,00 Euro.