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Für Amtshandlungen der Polizei werden unbeschadet anderer Rechtsvorschriften aufgrund des Saarländischen Gebührengesetzes in der jeweils geltenden Fassung die nachstehenden Gebühren erhoben: 1. Für die Beförderung von Personen und den Transport von Sachen mit Fahrzeugen der Polizei einschließlich An- und Abfahrt je km: 1,50 Euro 2. werden Dritte bei der Personenbeförderung durch die Polizei oder mit Fahrzeugen der Polizei begleitet einschließlich An- und Abfahrt, je km: 1,50 Euro 3. für die Begleitung von Geld, Schwer- und Großraumtransporten und von Transporten gefährlicher oder gefährdeter Güter auf der Straße durch die Polizei oder mit Fahrzeugen der Polizei einschließlich An- und Abfahrt jeweils eine Grundgebühr von 65,00 Euro zuzüglich für jede Einsatzminute je eingesetzter Beamtin oder eingesetztem Beamten: 1,09 Euro je eingesetzter Kommissaranwärterin oder eingesetztem Kommissaranwärter: 0,45 Euro je eingesetztem sonstigen Bediensteten der Vollzugspolizei: 0,87 Euro zuzüglich je gefahrenem km: 0,36 Euro 4. bei ungerechtfertigter Alarmierung der Polizei a) durch eine Überfall- und Alarmmeldeanlage, b) aufgrund missbräuchlicher Alarmierung durch eine Person oder c) aufgrund einer vorgetäuschten Gefahrenlage sowie für die Überprüfung eines Notrufanschlusses durch Fachkräfte der Polizei jeweils eine Grundgebühr von 32,50 Euro zuzüglich für jede Einsatzminute je eingesetzter Beamtin oder eingesetztem Beamten: 1,09 Euro je eingesetzter Kommissaranwärterin oder eingesetztem Kommissaranwärter: 0,45 Euro je eingesetztem sonstigen Bediensteten der Vollzugspolizei: 0,87 Euro zuzüglich je gefahrenem Kilometer: (einschließlich An- und Abfahrt) 0,36 Euro