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Zur Gewährleistung der personalvertretungsrechtlichen Beteiligung bei der Neustrukturierung der Vollzugspolizei des Saarlandes werden der Örtliche Personalrat des Landespolizeipräsidiums ohne die Polizeiinspektionen, der Örtliche Personalrat der Bediensteten der Polizeiinspektionen und der Polizeihauptpersonalrat, jeweils entsprechend ihrer bisherigen Zuständigkeiten im Polizeibereich, als Übergangspersonalräte bestimmt. Die erstmalige Wahl der Personalvertretung in der neu geschaffenen Landespolizeidirektion erfolgt im nächsten regulären Wahlzeitraum (1. März bis 31. Mai 2025). Die §§ 20, 21 und 59 Absatz 4 des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes vom 13. November 2024 (Amtsbl. I S. 1042) gelten entsprechend. Die Amtszeit der Übergangspersonalräte endet mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der neu gewählten Personalvertretung.
Die in den Dienststellen der Vollzugspolizei zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Dienstvereinbarungen mit den Personalvertretungen gelten in der Landespolizeidirektion bis zu einer Neuregelung weiter.