§ 1 TelekomAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Telekom AG
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt…
§ 8 PostAZVArbeitszeit bei einem anderen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung
Wird Beamtinnen und Beamten nach § 4 Abs. 4 des Postpersonalrechtsgesetzes oder nach § 29 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes eine Tätigkeit bei einem anderen…
§ 1 PBAZVPostbankarbeitszeitverordnung
Für die bei der DB Privat- und Firmenkundenbank AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2…