§ 1 PostAZVVerordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten bei der Deutschen Post AG
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts…
§ 2a TelekomAZVRegelmäßige Arbeitszeit bei einem anderen Unternehmen oder einer öffentlichen Einrichtung
Wird Beamtinnen und Beamten nach § 4 Abs. 4 des Postpersonalrechtsgesetzes oder nach § 29 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes eine Tätigkeit bei einem anderen…
§ 2 Abs. 1 TelekomAZVRegelmäßige Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit der bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten beträgt im Durchschnitt 34 Stunden in der Woche.
§ 4 Abs. 3 TelekomAZVArbeitszeitkonten
Im Rahmen dieser Regelungen findet für Beamtinnen und Beamte mit gleitender Arbeitszeit § 3 Abs. 2 und 3 keine Anwendung.
§ 1 TelekomJubVVerordnung über die Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Telekom AG
Ergänzend zu den Vorschriften der Dienstjubiläumsverordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2267) gelten für die Beamtinnen und Beamten, die bei der Deutschen…