§ 24 PostbAGSa
Geschäftsaufnahme
Die Geschäfte der Deutsche Postbank AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost POSTBANK als für Rechnung der Deutsche Postbank AG vorgenommen.
Die Geschäfte der Deutsche Postbank AG werden am 1. Januar 1995 aufgenommen. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Handlungen der Deutschen Bundespost POSTBANK als für Rechnung der Deutsche Postbank AG vorgenommen.
Keine Verweise anderer Normen dieses Gesetzes.
Keine eingelesene Entscheidung wendet diese Vorschrift an.
Keine eingelesene Verwaltungsvorschrift zitiert diese Vorschrift.