Gesetze
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Die Zustellung hat werktäglich zu erfolgen.
die durch die jeweiligen Anbieter versorgten Zustellgebiete.
Der Universaldienst gewährleistet grundsätzlich eine Abholung und eine Zustellung zu der Wohnadresse oder den Geschäftsräumen jeder natürlichen oder…
Für Warensendungen, Bücher, Kataloge sowie Zeitungen und Zeitschriften gelten, sofern es sich um Postdienstleistungen handelt, die Absätze 1 bis 4 entsprechend.
auf eine andere Art, etwa durch Ablage an einem bestimmten Ort oder durch Aushändigung an eine bestimmte Person,
Universaldienstanbieter müssen von den an einem Werktag eingelieferten im Jahresdurchschnitt jeweils mindestens 95 Prozent an dem dritten auf den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.