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Der Universaldienst gewährleistet grundsätzlich eine Abholung und eine Zustellung zu der Wohnadresse oder den Geschäftsräumen jeder natürlichen oder juristischen Person an jedem Werktag selbst in abgelegenen oder dünn besiedelten Gebieten.
Durch den Universaldienst wird eine flächendeckend angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sichergestellt.
die mit der Abholangabe „Postlagernd“ versehen sind, für einen Zeitraum von mindestens sieben Werktagen zur Abholung bereitzuhalten.
Die Zustellung hat werktäglich zu erfolgen.
Bundesweit müssen mindestens 12 000 Universaldienstfilialen vorhanden sein. Sie müssen werktäglich nachfragegerecht geöffnet sein. In allen Gemeinden und in…
Die Mitgliedstaaten unternehmen Schritte, um zu gewährleisten, dass der Universaldienst an mindestens fünf Arbeitstagen pro Woche gewährleistet ist, sofern…
Eine grundlegende Anforderung an den Universaldienst besteht darin, den Nutzern auf Antrag einen Anschluss an das öffentliche Kommunikationsnetz an einem festen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.