§ 28 Abs. 1 AOJ m. D.Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des mittleren Dienstes, Fachrichtung Justizdienst (Fachgebiet allgemeiner Justizdienst) - AOJ m. D. - Vom 2. September 2005
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.
§ 2 BeglVVerordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2003 in Kraft.
Art. 3In Abs. 1 SN-2159Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Vorbereitungsdienstbeschränkungsverordnung
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft.
§ 9 Abs. 1 PostLVVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Geltungsbereich des Postpersonalrechtsgesetzes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 48 Abs. 1 LFOVerordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung - LFO) Vom 5. Februar 2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.