§ 34 Abs. 4 PostGPostgesetz
Die Schlichtungsstelle führt das Schlichtungsverfahren unter Anhörung der Beteiligten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung nach Maßgabe einer Rechtsverordnung…
§ 5 Abs. 2 Nr. 1 PostSchliVAntragstellung
die Benennung des Antragstellers, des Antragsgegners und des Antragsziels,
§ 3 SchlichtVVerordnung zur Regelung der Schlichtungsstelle nach dem Saarländischen Behindertengleichstellungsgesetz (Schlichtungsverordnung - SchlichtV) Vom 1. Oktober 2020
Parteien des Schlichtungsverfahrens sind die Person nach § 17 Absatz 2 Satz 1 oder der Verband nach § 17 Absatz 3 des Saarländischen…
§ 8 Nr. 2 PostSchliVEröffnung des Schlichtungsverfahrens
in den Fällen, in denen keine Teilnahmeverpflichtung nach § 4 Absatz 8 Satz 1 besteht, der Antragsgegner seine Bereitschaft zur Teilnahme am…
§ 99 Abs. 2 Nr. 2 PostGPostgesetz
die Anbieter, gegen die sich das Verfahren richtet,