Gesetze
Gesetz wird geladen …
Diese Verordnung regelt die Anerkennung und Tätigkeit der Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure (Prüfberechtigten) und Prüfsachverständigen in den Fachbereichen nach Satz 2 sowie die Rechtsverhältnisse der Prüfstellen. Prüfberechtigte und Prüfsachverständige werden anerkannt in den Fachbereichen Prüfsachverständige werden darüber hinaus anerkannt in den Fachbereichen
Standsicherheit und
Brandschutz;
technische Anlagen und Einrichtungen sowie
Erd- und Grundbau.