ProdTechAusbV — InhaltsübersichtGesetzBundgeltende Fassung§ 1 ProdTechAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin Eingangsformel§ 2 Der Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Eingangsformel§ 2