ProdTechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 ProdTechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3