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Diese Verordnung gilt für Professorinnen und Professoren der Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie für beamtete hauptamtliche Leiterinnen und Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien der staatlichen Hochschulen, die nicht Professorinnen oder Professoren sind und deren Ämter der Besoldungsordnung W angehören.