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Die leistungsbezogene Besoldung der Professorinnen und Professoren soll der Profilbildung der Hochschulen und der Konkurrenzfähigkeit im nationalen und internationalen Wettbewerb dienen. Sie soll insbesondere herausragende Leistungen von Professorinnen und Professoren am Hochschulstandort Saarland fördern.
Die Hochschulen entscheiden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Vergabe und Höhe der Leistungsbezüge, soweit durch das Saarländische Besoldungsgesetz und diese Verordnung nicht etwas anderes bestimmt wird.