§ 6 Abs. 2 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
Die Aliasbescheinigung enthält ein Lichtbild sowie die folgenden Angaben: Das Lichtbild ist untrennbar mit der Aliasbescheinigung zu verbinden.
§ 60 Abs. 2 AufenthVAufenthaltsverordnung
Der Ausländer, für den ein Dokument nach § 58 oder § 59 ausgestellt werden soll, hat der zuständigen Behörde auf Verlangen ein aktuelles Lichtbild nach Absatz 1…
§ 36 Abs. 2 Nr. 2 ProstSchGGesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
zur Ausgestaltung der Anmeldebescheinigung und Aliasbescheinigung nach § 6 Absatz 1 und 2,
§ 78a Abs. 1 Nr. 8 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Lichtbild.
Art. 10 Abs. 3 Buchst. c 32009R0810VERORDNUNG (EG) Nr. 810/2009 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
ein Lichtbild vorzulegen, das den Normen der Verordnung (EG) Nr. 1683/95 oder, falls das VIS nach Artikel 48 der VIS-Verordnung in Betrieb ist, den Normen nach…