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Erhebungsmerkmale bei den Erhebungen nach § 1 Nummer 1 sind für jeden Vorgang:
die Ausstellung, die Verlängerung und die Ablehnung einer Anmeldebescheinigung,
das Geburtsjahr der anmeldepflichtigen Person,
die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist,
der Sitz der auskunftspflichtigen Behörde nach § 8 Absatz 1 Satz 2,
die Staatsangehörigkeit der anmeldepflichtigen Person; soweit die anmeldepflichtige Person außer der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, ist die deutsche Staatsangehörigkeit zu erfassen,
die Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung oder der Verlängerung der Anmeldebescheinigung in Jahren und
die Anmeldung der Personen, die bereits vor dem 1. Juli 2017 der Prostitution nachgegangen sind.
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes,
Nach diesem Gesetz erhobene personenbezogene Daten dürfen nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes oder einer Prostitutionstätigkeit…
die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.
Die Vorschriften über die Auskunftspflicht nach § 30 sind entsprechend anzuwenden.
Wer eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben will, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit persönlich bei der Behörde, in deren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.