§ 1 ProstStatV
Umfang der Erhebungen
Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
1.
die Prostitutionstätigkeit,
2.
das Prostitutionsgewerbe,
3.
Prostitutionsfahrzeuge und
4.
Prostitutionsveranstaltungen.
Erhebungen als Bundesstatistik werden durchgeführt über:
die Prostitutionstätigkeit,
das Prostitutionsgewerbe,
Prostitutionsfahrzeuge und
Prostitutionsveranstaltungen.