Verordnung über das Verbot der Prostitution Vom 25. Januar 2018
Gemeinden über 30.000 Einwohner werden ermächtigt, zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands für Teile ihres Gebiets durch Verordnung zu verbieten, der Prostitution nachzugehen.
§ 3 ProstVerbV SL 2018
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