§ 234i VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Pensionskassen haben der Aufsichtsbehörde eine Erklärung zu den Grundsätzen ihrer Anlagepolitik vorzulegen In der Erklärung ist zumindest einzugehen auf das…
§ 235 Abs. 1 Nr. 11 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
über den Inhalt der Prüfungsberichte gemäß § 35 Absatz 1, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Aufsichtsbehörde erforderlich ist, insbesondere, um…
§ 240 Nr. 5 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
den Gegenstand der Prüfung sowie den Inhalt, die Form und die Frist des Prüfungsberichts gemäß § 35 Absatz 1 Satz 1, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der…
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c PFAVVerordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung
den Bericht des Abschlussprüfers über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts gemäß § 341k des Handelsgesetzbuchs
§ 234j Abs. 3 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Pensionskassen haben über ihre gesamten Vermögensanlagen, aufgegliedert in Neuanlagen und Bestände, zu berichten. Die Pflichten nach § 126 Absatz 2 bleiben…