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Bei Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen hat sich die Berichterstattung insbesondere zu erstrecken auf
die Zusammensetzung der verdienten Bruttobeiträge,
das Ergebnis aus Kapitalanlagen und seine wesentlichen Komponenten,
Veränderungen der Deckungsrückstellung,
größere Veränderungen in der Zusammensetzung der Aufwendungen für Versicherungsfälle,
wesentliche Komponenten der Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und
das sonstige versicherungstechnische Ergebnis, das Ergebnis aus dem abgegebenen Versicherungsgeschäft sowie das nichtversicherungstechnische Ergebnis.
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