§ 35 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat der Prüfer festzustellen, ob das Versicherungsunternehmen folgende Anzeigepflichten und Anforderungen erfüllt hat: Das…
§ 11 KAPrüfbVVerordnung über den Gegenstand der Prüfung und die Inhalte der Prüfungsberichte für externe Kapitalverwaltungsgesellschaften, Investmentaktiengesellschaften, Investmentkommanditgesellschaften und Sondervermögen
Im Prüfungsbericht ist die Organisation des Anzeigewesens der Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beurteilen. Es ist darauf einzugehen, ob die Anzeigen,…
§ 24 WpIPrüfbVVerordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte
Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist zu beurteilen. Die Vorkehrungen des Wertpapierinstituts für die Sicherstellung der Vollständigkeit und…
§ 5 Abs. 5 VersWerkVO SaarlandVerordnung zu den Grundsätzen der Versicherungsaufsicht über die berufsständischen Versorgungswerke der Freien Berufe im Saarland (Versorgungswerkeverordnung - VersWerkVO Saarland) Vom 22. April 2003
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat der Prüfer festzustellen, ob das Versorgungswerk die Anzeigepflichten gemäß § 1 Abs. 4 Satz 2 dieser Verordnung…
§ 9 Abs. 5 VersAufsVO NRWVerordnung über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und der Versorgungswerke der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses hat die Prüferin oder der Prüfer festzustellen, ob das Versorgungswerk die Anzeigepflichten gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2…