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Diese Verordnung tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige und durch Sachkundige - Technische Prüfverordnung - (TPrüfVO) (GV. NRW. 1995 S. 1236) außer Kraft.
Bauaufsichtlich von der obersten Bauaufsichtsbehörde oder der Bezirksregierung Düsseldorf anerkannte Sachverständige, deren staatliche Anerkennung innerhalb des Jahres 2024 durch Vollendung des 70. Lebensjahres erloschen ist, werden auf Antrag ohne erneute Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen staatlich anerkannt. Die Verordnung wird erlassen a) bezüglich der §§ 11 und 12 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 7 Absatz 4 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 706), b) im Übrigen vom Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 85 Absatz 1 Nummern 5 und 6 und Absatz 2 Nummern 4 und 5 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 1 März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 28. Oktober 2008 (GV. NRW. S. 644), nach Anhörung des zuständigen Ausschusses des Landtags. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Innenminister Der Minister für Bauen und Verkehr Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. September 2010 außer Kraft. Der Innenminister des Landes…
Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen…
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.