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Zuständige Stelle ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Teil 4
Zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
in den übrigen Fällen die Bezirksregierung Düsseldorf für das ganze Land.
Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständige Behörde im Sinne der folgenden Gesetze und Verordnungen jeweils in der jeweils geltenden Fassung, soweit sie die…
Zuständige Behörde für die Förderverfahren nach diesem Teil ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Zuständige Behörde im Sinne des § 76 Absatz 2 Satz 6 und Absatz 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und dieser Verordnung ist die Bezirksregierung Köln.
Bezirksregierung Düsseldorf
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.