§ 4 FKAustGGesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist das Bundesministerium der Finanzen, soweit nicht die Zuständigkeit des Bundeszentralamts für Steuern nach § 5…
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 EU-DBA-SBGGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union
„zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland“: das Bundesministerium der Finanzen oder die Behörde, an die das Bundesministerium der Finanzen seine…
§ 7a VersStG 2021Versicherungsteuergesetz
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.
§ 10 FeuerschStGFeuerschutzsteuergesetz
Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Art. 1 Nr. 3 SN-18462Einundzwanzigste Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung
Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Zuständigkeit nach § 88b der Abgabenordnung Das Landesamt für Steuern und Finanzen ist für die in § 88b Absatz 1 und…