§ 2 Abs. 1 BevStatGGesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Die nach Landesrecht für die Führung der Personenstandsregister zuständigen Stellen übermitteln den statistischen Ämtern der Länder mindestens monatlich die…
§ 7 Abs. 1 MeldDÜVVerordnung über die Zulassung der regelmäßigen Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an Behörden oder andere öffentliche Stellen (Meldedaten-Übermittlungsverordnung - MeldDÜV) Vom 30. Oktober 2015
Zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes übermitteln die…
§ 5 Abs. 3 BevStatGGesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Die nach Landesrecht für die Führung der Personenstandsregister zuständigen Stellen übermitteln den statistischen Ämtern der Länder für die Ermittlung der Zahl…
§ 68 Abs. 1 PStGPersonenstandsgesetz
Das Standesamt, das in einem Personenstandsregister eine Beurkundung vornimmt (§§ 3, 5), übermittelt Angaben hierüber von Amts wegen einer anderen Behörde oder…